Jahresabschlüsse
- Erstellung von Jahresabschlüssen (Handelsbilanzen/Steuerbilanzen), Eröffnungsbilanzen, Zwischenabschlüssen und etwaiger Auseinandersetzungsbilanzen für:
- Einzelunternehmen
- Personengesellschaften
- Kapitalgesellschaften
- Ausarbeitung von Erläuterungsberichten zu den Jahresabschlüssen
- Erstellen des Anhangs für Kapitalgesellschaften
- Mitwirkung bei der Erstellung von Lageberichten für Kapitalgesellschaften
- Aufbereitung der betriebswirtschaftlichen Kennzahlen
- grafische Darstellung der Kennzahlen des Jahresabschlusses
- steuerliche Darstellungen von Unternehmensumwandlungen nach dem Umwandlungssteuergesetz (UmwStG)
- Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung soweit nicht Wirtschaftsprüfern vorbehalten gemäß § 16 (1) Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
- Plausibilitätsprüfung gemäß § 18 Kreditwesengesetz (KWG)
- Erstellung von Einnahmen-Überschussrechnungen
- Prüfung einzelner Konten, der Buchführung und der Bilanz