Jahresabschlüsse

  • Erstellung von Jahresabschlüssen (Handelsbilanzen/Steuerbilanzen), Eröffnungsbilanzen, Zwischenabschlüssen und etwaiger Auseinandersetzungsbilanzen für:
    • Einzelunternehmen
    • Personengesellschaften
    • Kapitalgesellschaften
  • Ausarbeitung von Erläuterungsberichten zu den Jahresabschlüssen
  • Erstellen des Anhangs für Kapitalgesellschaften
  • Mitwirkung bei der Erstellung von Lageberichten für Kapitalgesellschaften
  • Aufbereitung der betriebswirtschaftlichen Kennzahlen
  • grafische Darstellung der Kennzahlen des Jahresabschlusses
  • steuerliche Darstellungen von Unternehmensumwandlungen nach dem Umwandlungssteuergesetz (UmwStG)
  • Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung soweit nicht Wirtschaftsprüfern vorbehalten gemäß § 16 (1) Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
  • Plausibilitätsprüfung gemäß § 18 Kreditwesengesetz (KWG)
  • Erstellung von Einnahmen-Überschussrechnungen
  • Prüfung einzelner Konten, der Buchführung und der Bilanz